Schneckener & Stockburger
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Sozialrecht

Haben Sie Schwierigkeiten mit den Sozialbehörden? Wir unterstützen Sie gerne und setzen uns als Fachanwälte für Sozialrecht mit unserer langjährigen Erfahrung dafür ein, Ihre Interessen durchzusetzen gegenüber

Im Sozialrecht ist es wichtig, auf Fristen zu achten. Die wichtigsten Fristen sind die Widerspruchsfrist und die Klagefrist. Beide betragen jeweils 1 Monat. Sollten Sie daher mit einem Bescheid einer Behörde nicht einverstanden sein oder einen Widerspruchsbescheid erhalten, zögern Sie nicht zu lange und holen Sie sich rechtzeitig Rat von einem Spezialisten ein.

Wenn Sie einen Antrag stellen, hat die Behörde grundsätzlich 6 Monate Zeit, um darüber zu entscheiden. Bei einem Widerspruch gegen einen Bescheid, sind es sogar nur 3 Monate. Haben Sie 1 Monat vor Ablauf der Frist immer noch keinen Bescheid erhalten, fordern Sie das Amt noch einmal schriftlich auf. Setzten Sie dafür eine Frist von 3-4 Wochen. Sollte das Amt binnen dieser Frist keinen Bescheid erlassen haben, holen Sie sich Rat bei einem Fachmann. In der Regel kann sodann eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erhoben und die Behörde so endlich zu einer Entscheidung veranlasst werden.