Schneckener & Stockburger
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Rentenversicherung

Sehr häufig führen Verfahren mit dem Ziel der Gewährung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente zum Streit mit der Knappschaft oder der Deutschen Rentenversicherung. Geht Ihnen ein ablehnender Bescheid hinsichtlich der von Ihnen beantragten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente zu, obwohl Sie die Krankenkasse oder das Arbeitsamt ausdrücklich zur Antragstellung aufgefordert hat, dann kann es sein, dass man Sie bezüglich Ihrer gesundheitlichen Situation medizinisch falsch beurteilt, insbesondere wenn sich die Angaben im Bescheid der Rentenversicherungsträger nicht mit den Einschätzungen der langjährig behandelnden Ärzte deckt.

Gern stehen wir Ihnen in Verfahren dieser Art beratend und tatkräftig zur Seite, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Es gibt Renten für teilweise Erwerbsminderung (Tätigkeit ist noch möglich zwischen 3 – 6 Stunden am Tag) oder volle Erwerbsminderung (Tätigkeit nur noch unter 3 Std./täglich). Für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, kommt zudem ein Berufsschutz in Betracht.

Renten wegen Erwerbsminderung und Altersrenten vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze werden nur bei Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen in voller Höhe gezahlt. Auch hierzu beraten wir Sie gern.

Zum Streit führen können weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen über die Versicherungspflicht im Spannungsfeld zwischen Anstellung/ freier Mitarbeit / Schein-Selbständigkeit / Selbständigkeit. Sobald eine Versicherungspflicht besteht, sind Pflichtbeiträge abzuführen, was bei zu später Kenntnis zu enormen Beitragsnachforderungen für Arbeitgeber, aber auch für Selbständige führen kann, die sich über die Versicherungspflicht nicht im Klaren waren. Eine fachspezifische Beratung kann Sie schützen.