Schneckener & Stockburger
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Scheidung

Scheidung - wann?

Eine Ehe kann in der Regel 1 Jahr nach der Trennung geschieden werden. Dabei ist wichtig, dass das Wort "Trennung" ein Rechtsbegriff ist. Es kann also sein, dass Sie annehmen, längst von Ihrem Ehepartner getrennt zu leben, das im rechtlichen Sinne aber bisher nicht der Fall ist. Häufig stellt sich diese Frage, wenn Eheleute noch zusammen leben.

Unabhängig davon gibt es Konstellationen, in denen ein Scheidungsantrag so rasch wie möglich, teilweise auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden sollte bzw. kann. Oder aber es gibt rechtliche oder wirtschaftliche Gründe, weswegen trotz der bestehenden Möglichkeit für Sie eine Scheidung überhaupt nicht sinnvoll ist. Suchen Sie daher frühzeitig Rat, um keine Fehler zu machen. 

Brauche ich einen Anwalt?
Derjenige, der die Scheidung einreicht, muss immer einen Anwalt haben. Wenn der andere Ehegatte nur zustimmen will und keine anderen Themen vor Gericht geklärt werden müssen, kann er das auch ohne eigenen Rechtsanwalt tun.

Aber Vorsicht: In diesem Fall kann das Risiko bestehen, dadurch Nachteile zu erleiden. Jeder Einzelfall ist anders. Lassen Sie prüfen und sich darüber beraten, was in Ihrem Fall das Richtige ist.

Versorgungsausgleich - Ausgleich der Rente
In den meisten fällen wird mit der Scheidung auch der sogenannte "Versorgungsausgleich" durchgeführt. Das ist der Ausgleich der Rentenanrechte, die Sie beide in der Ehezeit erworben haben. Die Grundregel lautet: jedes Anrecht wird hälftig geteilt.

Bei Arbeitnehmer:innen geht es dabei vor allem um die Rentenpunkte der Deutschen Rentenversicherung. Falls es eine betriebliche und/oder private Zusatzversorgung gibt, ist diese davon meist auch betroffen. Eine betriebliche Zusatzversicherung ist beispielsweise die VBL für den öffentlichen Dienst. Bei privaten Versicherungen hängt es insbesondere von der Art der Versicherung ab, ob diese hier ausgeglichen wird oder an anderer Stelle gehandelt werden muss. Um einschätzen und entscheiden zu können, welche Folgen eine Scheidung für Sie hat und wie mit den einzelnen Verträgen umgegangen werden sollte, holen Sie sich fachlichen Rat.

Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung hängen vor allem vom Einkommen ab und davon, worüber das Gericht in Ihrem Fall entscheiden muss. Geht es nur um die Scheidung und den Ausgleich der Rente oder müssen weitere Fragen wie Unterhalt oder Zugewinn geklärt werden? In einem Gespräch mit einem Fachanwalt/einer Fachanwältin können diese Punkte besprochen und die voraussichtlichen Kosten abgeschätzt werden.

Was zahlt die Rechtschutzversicherung?

Bei den meisten Versicherungen ist zumindest eine Erstberatung versichert. Das ist das erste ausführliche Gespräch zu allen Fragen der Trennung und Scheidung. Ob weitere Kosten versichert sind, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Gerne klären wir diese Fragen bei Bedarf mit Ihrer Versicherung und übernehmen den Schriftverkehr mit dieser. 

Verfahrenskostenhilfe

Die Übernahme der Kosten durch die Landeskasse kann für Sie in Frage kommen, wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen und/oder hohe Ausgaben haben. Von Ihrer konkteten wirtschaftlichen Situation hängt ab, ob diese in voller Höhe übernommen werden oder Sie monatliche Raten zahlen müssen. Dies wird  von uns geprüft und mit Ihnen besprochen. Auch stehen Ihnen unsere fachlich qualifizierten Mitarbeiterinnen für weitere Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.