Schneckener & Stockburger
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Zugewinn & Vermögensauseinandersetzung

Vermögensauseinandersetzung

Sie möchten sich trennen oder haben sich getrennt und besitzen gemeinsames Vermögen. In den häufigsten Fällen wird dies eine gemeinsame Immobilie sein. Es kann aber auch andere Wertgegenstände betreffen. Was wann zu veranlassen ist, sollte frühzeitig überlegt werden.

Beachten Sie dabei, dass Entscheidungen in diesem Bereich Auswirkungen auf andere Trennungs- und Scheidungsfolgen haben können. So kann z.B. die Frage, wer im Haus wohnen bleibt, teils erhebliche Auswirkungen beim Unterhalt haben. Diese Zusammenhänge sollten Sie sich erklären lassen. Nur wer alle Chancen und Risiken überblickt, kann gute und bewusste Entscheidungen treffen.

Zugewinn

Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Aufteilung des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Häufig hängt es von steuerlichen Erwägungen oder vom Zufall ab, ob bspw. Sparvermögen auf einem Gemeinschaftskonto oder auf einem Konto eines Ehegatten liegt. Auch gehört das Haus/die Wohnung häufig beiden, manchmal aber auch nur einem der Eheleute.

Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kann am Ende geprüft werden, ob und bei wem in der Ehe Vermögen hinzugekommen ist. Wenn das der Fall ist, besteht in der Regel ein Ausgleichsanspruch in Geld.

Bei dieser Berechnung gibt es viele Fallstricke und Ausnahmen. Auch gehört nicht alles in diese Aufstellung hinein. Das in der Praxis häufigste Beispiel dafür ist ein Erbe oder eine Schenkung. Suchen Sie sich professionelle Unterstützung, um keine Fehler zu machen.

gemeinsame Konten

Gerade in einer akuten Trennungssituation kommt es immer wieder vor, dass sich einer der Ehegatten nicht redlich verhält. Überprüfen Sie daher ggf. auch schon vor einer Trennung, ob der andere z.B. eine Vollmacht für Ihr Konto hat. Es kann ratsam sein, diese gegenüber der Bank zu widerrufen, um ein böses Erwachen zu verhindern.

Tipp

Lassen Sie sich den Widerruf von der Bank schriftlich bestätigen. Falls der andere Ehegatte trotz widerrufener Vollmacht noch Geld erhält, haben Sie etwas in der Hand, um ggf. Ersatz von der Bank zu erhalten.