Schneckener & Stockburger
Schneckener & Stockburger
Rechtsanwälte und Fachanwälte

Insolvenzrecht

Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Markus Schneckener sowohl Insolvenzschuldner als auch Gläubiger in allen Bereichen des Insolvenzrechts.

Unsere Beratung und Vertretung von Betroffenen umfasst bei Unternehmen insbesondere die Analyse der Insolvenzsituation, also ob eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und somit eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags, vorliegt. Zudem beraten wir Sie in allen Situationen des Insolvenzverfahrens. Hierbei kann Herr Rechtsanwalt Schneckener auf seine langjährige Erfahrung als Inolvenzverwalter und als Berater von Schuldnern verweisen.

Bei Verbrauchern versuchen wir eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen und unterstützen Sie für den Fall, dass keine Einigung möglich ist, bei der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Vor der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist es erforderlich, dass die zahlungsunfähigen Personen einen Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern unternommen haben.

Gläubiger von nicht mehr zahlungsfähigen Schuldnern beraten wir bei der optimalen Geltendmachung ihrer Forderungen. Zur optimalen Durchsetzung von Gläubigerrechten in einem Insolvenzverfahren sind zwingend fundierte fachliche Kenntnisse des Verfahrens und der besonderen Möglichkeiten erforderlich.

In einem Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen von den Beteiligten vormals erhaltene Zahlungen zurückfordern. Eine solche Anfechtung betrifft Geschäftsführer, Vertragspartner und andere Gläubiger des insolventen Unternehmens oder Verbrauchers. Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir, ob solche Rückforderungen rechtmäßig sind und übernehmen Ihre Vertretung bei einer Abwehr von Forderungen.

Bei unternehmensinsolvenzen kommen bei Fehlern oder auch nur falschen Reaktionen der Geschäftsführung Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters gegen diese Personen in Betracht. Wir übernehmen die Vertretung von Geschäftsführern zur Abwehr solcher Forderungen des Insolvenzverwalters.