Schneckener & Stockburger
Schneckener & Stockburger
Rechtsanwälte und Fachanwälte

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)

Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie einen Unfall verursacht und sich danach unerlaubt entfernt haben?

Sofern Sie sich im Falle eines Unfalls ohne die Feststellung Ihrer Personalien entfernt haben, ist es wahrscheinlich, dass ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens eingeleitet wird.. Sofern der Unfall durch Sie (mit-) verursacht wurde und Sie deshalb einen Anhörungsbogen erhalten haben, sollten Sie vorsichtig sein, ob Sie sich zu dem Vorfall äußern. Besser ist es, zunächst zu dem Vorgang keine Angaben zu machen und sich durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Hierdurch kann zunächst Einsicht in die Verfahrensakte genommen und überprüft werden, ob tatsächlich auf Ihrer Seite ein vorwerfbares Verhalten vorliegt. 

Die Akteneinsicht sollte auch erfolgen, sofern Sie unmittelbar nach dem vermeintlichen Verstoß durch Polizeibeamte angehalten bzw. aufgesucht wurden.

Erst nach Kenntnis aller aktenkundigen Fakten kann dann entschieden werden, welche weitere Verfahrensweise in Ihrem Vorgang die beste Variante ist.

Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Schneckener in Ihrem verkehrsrechtlichen Verfahren.

Übersenden Sie uns gerne Ihren Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid/Strafbefehl o.ä. und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, dann werden wir die Vorgehensweise besprechen und gemeinsam entscheiden.