Schneckener & Stockburger
Schneckener & Stockburger
Rechtsanwälte und Fachanwälte

Geschwindigkeitsverstoß

Sie sind "geblitzt" worden?

Sofern Sie zu schnell gefahren sind und einen Anhörungsbogen erhalten haben, sollten Sie vorsichtig sein, ob Sie sich zu dem Vorfall äußern. Besser ist es, zu nächst zu dem Vorgang keine Angaben zu machen und sich durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Hierdurch kann zunächst Einsicht in die Verfahrensakte genommen und überprüft werden, ob die Geschwindigkeitsmessung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Die Akteneinsicht sollte auch erfolgen, sofern Sie unmittelbar nach dem vermeintlichen Verstoß durch die Messbeamten angehalten wurden.

Nach Kenntnis aller aktenkundigen Fakten kann dann entschieden werden, welche weitere Verfahrensweise in Ihrem Vorgang die beste ist.

Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Schneckener in Ihrem verkehrsrechtlichen Verfahren.

Übersenden Sie uns gerne Ihren Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, dann werden wir die Vorgehensweise besprechen und gemeinsam entscheiden.